Ergänzend zu den Übertrittsveranstaltungen an den Grundschulen, haben wir ein kleines Informationsvideo für Sie zusammengestellt. Unseren Informationsflyer erhalten Sie an der Realschule oder von den Beratungslehrkräften an Ihrer Grundschule. Sollten Sie noch Fragen haben, so dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden.
Schulleiterin Frau Schmidberger stellt dir unsere Schule vor!
Die Anmeldung für Schülerinnen und Schüler, die derzeit die 4. Klasse der Grundschule oder die 5. Klasse der Mittelschule besuchen findet zu folgenden Zeiten statt:
Montag, 08. Mai 2023 bis Donnerstag, 11. Mai 2023 jeweils von 08:00 - 16:00 Uhr
und Freitag, 12. Mai 2023 von 08:00 - 12:00 Uhr
Die Anmeldung kann per Post, per Mail oder persönlich erfolgen. Die Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, 12. Mai, bei der Schule vorliegen. Eine Terminabsprache ist nicht notwendig! Die Anmeldung ist erst mit Vorlage des Übertrittszeugnis im Original gültig. Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erhalten die Eltern per Mail eine schriftliche Bestätigung der Schule. Diese enthält auch weiterführende Informationen, falls eine Teilnahme am Probeunterricht nötig ist.
Eine Checkliste zur Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite.
Schüler der 4. Klasse, die in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht einen Notendurchschnitt bis einschließlich 2,66 aufweisen, können ohne Probeunterricht aufgenommen werden. Bei einem schlechteren Notendurchschnitt muss am 3-tägigen Probeunterricht (in den Fächern Deutsch und Mathematik) am 16., 17. und 19. Mai (18. Mai Feiertag - Christi Himmelfahrt) teilgenommen werden.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf der Anmeldung oder ein anderes Anliegen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Sekretariat der Realschule ist immer Montag bis Donnerstag telefonisch jeweils von 8-15 Uhr und Freitag von 8-13 Uhr unter 09672-7630-200 oder jederzeit per E-Mail (sekretariat@rs-neunburg.de) erreichbar. Gerne können Sie auch außerhalb der o. g. Zeiten ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung oder der Beratungslehrkraft über das Sekretariat vereinbaren.
Schüler der 5. Klasse aus einer Mittelschule, die im Zwischenzeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt bis einschließlich 2,5 aufweisen, können in die Realschule aufgenommen werden. Die vorläufige Anmeldung findet mit dem Zwischenzeugnis ebenfalls zu den oben genannten Zeiten statt.
Die endgültige Anmeldung für Schüler aus der Mittelschule erfolgt mit dem Jahreszeugnis. Den genauen Anmeldezeitraum geben noch bekannt.
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Mit dem Erhalt des Jahreszeugnisses stellt sich manchmal die Frage, ob der bisher gewählte Schultyp der richtige war oder ob ein Wechsel an eine andere Schulart angebracht wäre. Sollten Sie bereits jetzt einen Schulwechsel zum Schuljahresende in Erwägung ziehen, sollten Sie Ihr Kind bereits während des Anmeldezeitraums im Mai unverbindlich voranmelden. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Kind bei der Klassenbildung berücksichtigt werden kann.
Ein Übertritt vom Gymnasium in die nächsthöhere Jahrgangsstufe an der Realschule ist vor allem in die Jahrgangsstufen 6 und 7 empfehlenswert. Beim Eintritt in höhere Jahrgangsstufen ist der Rückstand in realschultypischen Fächern innerhalb einer Nachholfrist (meistens bis zum Zwischenzeugnis) selbstständig aufzuholen. Andererseits unterrichtet die Realschule mit Ausnahme der Wahlpflichtfächergruppe IIIa nur Englisch als Pflichtfach, dies bedeutet für Gymnasiasten mit Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich eine gewisse Entlastung.
Den genauen Zeitraum der endgültigen Anmeldung für Schüler eines Gymnasiums, die an die Gregor-von-Scherr-Schule, Staatliche Realschule Neunburg vorm Wald, übertreten wollen, geben wir noch bekannt. Es ist keine vorherige Terminabsprache erforderlich. Anmeldungen nach diesem Zeitraum sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Zur Anmeldung ist das Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe des Gymnasiums vorzulegen. Es wird dringend empfohlen, dass die Erziehungsberechtigten zusammen mit dem übertretenden Kind die Anmeldung persönlich vornehmen und mit der Schulleitung ein Beratungsgespräch über die Eintrittsklasse der Realschule, die Frage einer eventuellen Aufnahmeprüfung oder den Besuch der Wahlpflichtfächergruppe führen.
Ebenfalls ist im Mai die Voranmeldung der Schülerinnen und Schüler aus der 5. Klasse einer Mittelschule möglich. Wird mit dem Jahreszeugnis am Schuljahresende dann der Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Fächern Mathematik und Deutsch nachgewiesen, kann das Kind für die Realschule verbindlich angemeldet werden. Auch die Anmeldung aus einer höheren Jahrgangsstufe aus der Mittelschule ist zu dieser Zeit möglich. Bitte hierfür ebenfalls das Jahreszeugnis mitbringen.
Mit dem Erhalt des Jahreszeugnisses stellt sich manchmal die Frage, ob für besonders geeignete Schülerinnen und Schüler ein Wechsel an die Realschule angebracht wäre. Sollten Sie schon während des Schuljahres einen Schulwechsel zum Schuljahresende in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, Ihr Kind während des Anmeldezeitraums im Mai unverbindlich voranzumelden. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Kind bei der Klassenbildung berücksichtigt werden kann.
Ein Übertritt von der Mittelschule in die nächsthöhere Jahrgangsstufe an der Realschule bedarf immer eines Beratungsgesprächs. In der Regel wird eine Klassenwiederholung empfohlen.
Den genauen Zeitraum für die endgültige Anmeldung am Schuljahresende für Schüler einer Mittelschule, die an die Gregor-von-Scherr-Schule, Staatliche Realschule Neunburg vorm Wald, übertreten wollen, geben wir noch bekannt. Es ist keine vorherige Terminabsprache erforderlich. Anmeldungen nach diesem Zeitraum sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Zur Anmeldung ist das Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe der Mittelschule vorzulegen. Es wird dringend empfohlen, dass die Erziehungsberechtigten zusammen mit dem übertretenden Kind die Anmeldung persönlich vornehmen und mit der Schulleitung ein Beratungsgespräch über die Eintrittsklasse der Realschule, die Frage einer eventuellen Aufnahmeprüfung oder den Besuch der Wahlpflichtfächergruppe führen.